Welterbe - Weltkulturerbe

Das UNESCO-Welterbe

Die Kulturlandschaft Wachau, die Pyramiden Ägyptens, das Great Barrier Reef, der Tadsch Mahal, die Inkastadt Machu Picchu – sie alle sind Zeugnisse vergangener Kulturen, künstlerische Meisterwerke und einzigartige Naturlandschaften, deren Untergang ein unersetzlicher Verlust für die gesamte Menschheit wäre. Sie zu schützen, liegt daher nicht allein in der Verantwortung eines einzelnen Staates, sondern ist Aufgabe der Völkergemeinschaft. Sie konstituieren das UNESCO-Welterbe, das durch die Welterbekonvention der UNESCO völkerrechtlich geschützt ist.

Die Idee des Welterbes

Den Anstoß zur Schaffung der Welterbekonvention gab der Aufruf der UNESCO vom 8. März 1960, die durch den Bau des Assuan-Staudammes vom Nil bedrohten Denkmale in Nubien für die Nachwelt zu retten. Die Tempel von Abu Simbel und Philae wurden abgetragen und ca. 180 m landeinwärts an einer ca. 64 m höher gelegenen Stelle wieder aufgebaut. Diese Kampagne kostete ca. 80 Millionen US-Dollar. Etwa die Hälfte der Gelder kam aus Spenden von 50 Ländern. Obwohl es sich bei Abu Simbel um eine fassadierte Rekonstruktion handelt, wurde der Denkmalwert dieses Bauwerks ausdrücklich betont.

Weitere Sicherungsmaßnahmen erfolgten zum Beispiel bei den Lagunen von Venedig oder den archäologischen Ruinen in Mohenjo-Daro im heutigen Pakistan. Zusammen mit ICOMOS und IUCN initiierte die UNESCO im Folgenden die Ausarbeitung der Welterbekonvention.

Daneben lebt hier auch die aus der Antike stammende Idee der Sieben Weltwunder weiter, die über viele Jahrhunderte eine ähnliche Funktion für den Tourismus erfüllte wie heute das UNESCO-Welterbe.

UNESCO-Welterbekonvention – ein Völkerrechtsinstrument

1972 verabschiedete die internationale Staatengemeinschaft das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Menschheit“ (Welterbekonvention) [http://www.unesco.at/kultur/welterbe/wh-konvention_dt.pdf]. Es ist ein völkerrechtlich bindendes Rechtsinstrument und besitzt mit 187 Vertragsstaaten universelle Gültigkeit. Leitidee der Konvention ist es, die herausragenden Kultur- und Naturstätten dieser Erde, die in einer Liste geführt werden, nicht als Eigentum eines Staates anzusehen, sondern als ideellen Besitz der gesamten Menschheit.

Welterbe-Bildung [http://www.unesco.at/bildung/welterbebildung.htm] spielt bei der Umsetzung der Welterbekonvention eine bedeutende Rolle, da es zu einem Bewusstsein der gemeinsamen Verantwortung für diese Stätten und ihre langfristige Bewahrung beiträgt.

Die Welterbeliste – Stätte von besonderem Wert für die Menschheit

911 Kultur- und Naturerbestätten aus 151 Staaten aller Kontinente haben die Voraussetzungen für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste [http://whc.unesco.org/en/list] bislang erfüllt. Zum Weltkulturerbe gehören Baudenkmäler, Stadtensembles und Kulturlandschaften, aber auch Industriedenkmäler und Kunstwerke wie Felszeichnungen. Das Weltnaturerbe umfasst geologische Formationen, Fossilienfundstätten, Naturlandschaften und Schutzreservate von Tieren und Pflanzen, die vom Aussterben bedroht sind.

Wie kommt eine Stätte auf die Welterbeliste?

Das Ansuchen um Aufnahme einer Stätte in die Welterbeliste erfolgt durch den Vertragsstaat. Es ist also nicht die UNESCO, die dies bestimmt, sondern der Wille des Staates selber. Über die endgültige Aufnahme in die Welterbeliste entscheidet das Welterbekomitee, das einmal jährlich tagt und aus ExpertInnen aus 21 Ländern besteht. Der Internationale Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) und die Internationale Naturschutzunion (IUCN) evaluieren die Einreichungen und beraten das Komitee. Geprüft wird, ob die von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Stätten die in der Welterbekonvention festgelegten Kriterien erfüllen. Zu den wesentlichsten Kriterien zählen die "Einzigartigkeit" und "Authentizität" (historische Echtheit) eines Kulturdenkmals bzw. die "Integrität" einer Naturerbestätte. Neben dem aktuellen Erhaltungszustand muss auch ein detaillierter Managementplan vorgelegt werden.

Gemeinsames Erbe – Kollektive Verantwortung

In die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen, werden die Stätten unter die Obhut der internationalen Staatengemeinschaft gestellt. Mit der Unterzeichnung der Konvention verpflichtet sich aber jedes Land, die innerhalb ihrer Landesgrenzen gelegenen, in die Welterbeliste eingetragenen, Stätten zu schützen. Bereits für die Einreichung müssen alle gesetzlichen Maßnahmen zum Schutz des eingereichten Gebietes getroffen sein. Das heißt, nicht die Konvention bewirkt den Schutz, sie setzt ihn vielmehr voraus. Somit muss jede Regierung dafür Sorge tragen, dass alle rechtlichen, administrativen, finanziellen, sowie technische und wissenschaftliche Rahmenbedingungen bestehen um die Stätten zu schützen und zu erhalten.

Schutzwirkung des UNESCO-Welterbe-Status

Auch die Reste der bereits zerstörten Buddha-Statuen von Bamiyan sind weiterhin gefährdet und gehören daher zur roten Liste des gefährdeten Welterbes.

Freiwilligkeit

Für die gelisteten Stätten gibt es keine Schutzgarantie durch die Welterbekonvention, zumindest solange sich Unterzeichnerstaaten nicht entschieden haben, diese in nationales Recht zu transformieren. Die UNESCO besitzt keinerlei Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen (mit Ausnahme der Streichung von der Welterbeliste, womit aber das Schutzziel aufgegeben wird).

Konfliktfälle

Bisher wurde trotzdem in den allermeisten Konfliktfällen eine für die UNESCO akzeptable Lösung herbeigeführt. Die entsprechende Kompromissbereitschaft der regional Zuständigen ist vor allem deshalb vorhanden, weil ihnen bewusst ist, dass der Titel „Welterbe“ neben seiner eigentlichen (kultur- und naturbewahrenden) auch eine sekundäre Funktion hat, nämlich die der Tourismus-Förderung (siehe auch Welterbe in Deutschland). Jedoch konnte beispielsweise die Vernichtung der Buddha-Statuen von Bamiyan durch den UNESCO-Schutz ebenso wenig verhindert werden wie die 90%-ige Verkleinerung des Wildschutzgebiets der Arabischen Oryx (Streichung von der Welterbeliste 2007) zugunsten der Erdgas- und -ölförderung. Andererseits wird mitunter die internationale Aufmerksamkeit für Welterbestätten instrumentalisiert, weil man dadurch Vorteile in anderen Konflikten erhofft.

Österreichische Welterbestätten

Österreich ratifizierte im Dezember 1992 die Welterbekonvention. Von Österreich wurden bisher acht Stätten in die UNESCO Welterbeliste eingetragen:

Das historische Zentrum der Stadt Salzburg (1996)

Die Stadt, ihr dramatisches Stadtbild und historisch bedeutende Stadtstruktur, sowie eine große Anzahl von wichtigen kirchlichen und säkularen Gebäuden aus unterschiedlichen Jahrhunderten ergeben ein bedeutendes Beispiel eines europäischen Kirchenstadtstaates. Als Treffpunkt der Kulturen und Künste Nord- und Südeuropas ist Salzburg, vorwiegend durch Musik in Verbindung mit Wolfgang Amadeus Mozart, bekannt.

Schloss und Park von Schönbrunn (1996)

Das Schloss ist Symbol der Macht und des Einflusses des Hauses Habsburg in der europäischen Geschichte. Gemeinsam mit dem Park stellt das Ensemble, als ein ausgezeichnet erhaltenes Beispiel der fürstlichen barocken Residenzen, ein Gesamtkunstwerk dar.

Die Kulturlandschaft Hallstatt-Dachstein / Salzkammergut (1997)

Diese alpine Region ist ein hervorragendes Beispiel einer natürlichen Landschaft von großer Schönheit und wissenschaftlichem Interesse. Die Geschichte Hallstatts und der Region ist auf die Salzwirtschaft und dessen Verknüpfung von Kultur und Natur zurückzuführen.

Die Semmeringbahn (1998)

Die Semmeringbahn zeigt eine ausgezeichnete technologische Lösung für die Hauptproblematik früher Schienenwege und ließ eine neue Form der Kulturlandschaft entstehen.

Stadt Graz – Historisches Zentrum und Schloss Eggenberg (1999 u. 2010)

Historischer Stadtkern und Schloss Eggenberg sind das Spiegelbild einer Jahrhunderte langen Verbindung von künstlerischen und architektonischen Bewegungen, die ihren Ursprung im deutschen und mediterranen Raum und am Balkan fanden. Erscheinungsbild von Stadt und Schloss lassen deren gemeinsame historische und kulturelle Entwicklung deutlich ablesen und bilden das außergewöhnliche Beispiel einer harmonischen Integration der architektonischen Stile aufeinander folgender Epochen.

Die Kulturlandschaft Wachau (2000)

In der Wachau, eine durch Berge eingefasste Flusslandschaft, sind wesentliche Zeugnisse ihrer langen historischen Evolution außerordentlich gut erhalten. Die Architektur, die menschlichen Siedlungen und die landwirtschaftliche Landnutzung, im Speziellen die Weinterrassen, veranschaulicht lebhaft eine mittelalterliche Landschaft, die sich im Laufe der Zeit organisch und harmonisch entfaltet hat.

Das historische Zentrum von Wien (2001)

Im historischen Zentrum der Stadt Wien werden die drei Schlüsselepochen der europäischen kulturellen und politischen Entwicklung – das Mittelalter, das Barock und die Gründerzeit – durch das städtische und architektonische Erbe außergewöhnlich dargestellt. Seit dem 16. Jahrhundert wird Wien allgemein als die Musikhauptstadt Europas anerkannt.

Die Kulturlandschaft Fertö-Neusiedler See (gemeinsam mit Ungarn 2001)

Fertö-Neusiedler See war achttausend Jahre lang die Begegnungsstätte verschiedenen Kulturen. Die unterschiedlichen Landschaften sind das großartige Zeugnis dieses interkulturellen Entwicklungsprozesses.

Die Rote Liste – Gefährdete Stätten

Krieg und Zerstörung, Umweltverschmutzung und Verstädterung, Naturkatastrophen und ökologische Zerstörung gefährden das Welterbe. Von den 911 Stätten auf der Welterbeliste befinden sich 34 in Gefahr. Notfallmaßnahmen sollen hier Einhalt gebieten.

World Heritage Committee

Für die Implementierung der Welterbekonvention ist ein zwischenstaatliches Gremium, das World Heritage Committee (‚Welterbekomitee‘) [http://whc.unesco.org/en/comittee], verantwortlich. Seine 21 Mitglieder sind Staatenvertreter, die alle Kontinente und Kulturkreise repräsentieren. Sie werden von der Generalversammlung der Vertragsstaaten der Welterbekonvention gewählt. Das Komitee entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Welterbestätten in die UNESCO-Liste und prüft, ob die bereits gelisteten Stätten den Kriterien der Welterbekonvention noch entsprechen. Es unterstützt die 186 Unterzeichnerstaaten beim Schutz und/oder der Restaurierung durch fachliche und materielle Hilfe.

Das Welterbezentrum ist das ständige Sekretariat des Welterbekomitees und organisatorisch in den Kultursektor des UNESCO-Sekretariats in Paris integriert. Es hat die Aufgabe, die vom Welterbekomitee getroffenen Beschlüsse umzusetzen, zu protokollieren, zu dokumentieren und zu publizieren. Es organisiert die Tagungen der Generalversammlung und des Komitees, nimmt die Nominierungsanträge für die Welterbeliste entgegen, koordiniert das Monitoring der Welterbestätten und organisiert die periodische Berichterstattung. Es betreut den Welterbefonds, koordiniert internationale Hilfsprojekte und unterstützt die Vertragsstaaten bei der Umsetzung der Ziele und Programme im Rahmen der Welterbekonvention.

Drei internationale Fachgremien beraten das Welterbekomitee: Im Bereich des Kulturerbes sind dies der Internationale Rat für Denkmalpflege (ICOMOS, International Council on Monuments and Sites) und das Internationale Studienzentrum für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut (ICCROM, International Centre for the Study of the Preservation and Restoration of Cultural Property), im Bereich des Naturerbes die Internationale Union zur Erhaltung der Natur (IUCN, International Union for Conservation of Nature and Natural Resources). Sie nehmen beratend an den Tagungen des Welterbekomitees teil.

Quellen:

http://whc.unesco.org/

http://www.unesco.at/kultur/welterbe/index.htm

http://de.wikipedia.org/wiki/UNESCO-Welterbe