Illegaler Handel mit Kulturgut

Zahllose Raubgrabungen an archäologisch bedeutsamen Stätten, die zerstörerische Plünderung von antiken Kulturstätten sowie der massenhafte Diebstahl von Kunstgegenständen aus Kirchen und Museen in aller Welt bedrohen die wissenschaftliche Erschließung, die Erhaltung und den allgemeinen Zugang zu unserem gemeinsamen kulturellen Erbe. Der Umsatz des illegalen Handels mit Kulturgütern, auch Kulturgüter- oder Antikenhehlerei genannt, geht in die Milliarden, der von ihm verursachte Verlust ist unermesslich.

Schon 1921 versuchte das so genannte Abkommen von Sèvres, den Handel mit archäologischen Fundstücken aus dem Nahen Osten zu kontrollieren.

In den 1960er-Jahren, als zahlreiche Kolonien ihre Unabhängigkeit erlangten, bemühten sich diese um die Rückgabe ihres Kulturerbes, denn insbesondere wirtschaftlich schwache Länder haben unter dem oft unwiderruflichen Verlust ihres kulturellen Erbes zu leiden.

Innerhalb des Kunsthandels mit antiken Gegenständen hat die Hehlerei einen großen Anteil, da in den meisten Ländern seit dem 19. Jahrhundert Denkmalschutzgesetze bestehen, die Grabungen und Ausfuhr von Funden an offizielle Genehmigungen binden. Objekte ohne entsprechende Provenienznachweise sind deshalb in den allermeisten Fällen illegal ausgegraben und außer Landes gebracht worden.

In vielen Ländern gilt zudem ein sogenanntes Schatzregal, wonach die Funde rechtlich Eigentum des jeweiligen Landes sind, Ausgrabung und Ausfuhr sind deshalb als Unterschlagung (Raub) zu bezeichnen. Provenienzangaben "aus alter Sammlung" sind meist unglaubwürdig.

Heute ist der illegale Handel mit Kulturgut eng mit der internationalen organisierten Kriminalität und dem internationalen Terrorismus verbunden. Nach Schätzungen des FBI beträgt der Umsatz 10 Milliarden Euro. Der illegale Handel mit Kulturgut liegt damit vom Umsatz gleich hinter dem Drogen- und Waffenhandel und ist eines der einträglichsten illegalen Geschäftsfelder. Europäische Strafverfolgungsbehörden gehen davon aus, dass auch die Geldwäsche im Kunsthandel ein umsatzstarker illegaler Geschäftszweig ist.

Die UNESCO-Konvention gegen illegalen Handel mit Kulturgut (1970)

Das bisher weitreichendste internationale Instrument gegen den illegalen Handel mit Kulturgut ist das 1970 von der UNESCO verabschiedete "Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut".

1978 gründete die UNESCO ein "Zwischenstaatliches Komitee zur Förderung der Rückgabe illegal erworbener Kulturgüter in ihre Ursprungsländer". Das Komitee hat 1999 einen  ethischen Kodex für Kunsthändler (International Code of Ethics for Dealers in Cultural Property) verabschiedet, der zu einer Verminderung von Diebstahl und illegalem Handel mit Kulturgütern führen soll. Die 30. UNESCO-Generalkonferenz hat den Kodex im November 1999 bestätigt. Deutschland ist dem Übereinkommen gegen illegalen Handel mit Kulturgut am 30. November 2007 beigetreten.

Die UNIDROIT-Konvention (1995)

Da die UNESCO-Konvention von 1970 nur die zwischenstaatliche und nicht die privatrechtliche Ebene betrifft, also Rückgabeforderungen von Einzelpersonen ausschließt, hat die UNESCO das in Rom ansässige "Internationale Institut für die Vereinheitlichung des Privatrechts" (UNIDROIT) mit der Erarbeitung eines ergänzenden Übereinkommens beauftragt, der "UNIDROIT Convention on Stolen or Illegally Exported Cultural Objects". Die UNIDROIT-Konvention wurde 1995 verabschiedet.